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   VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15   

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VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15 (https://dejure.org/2016,31205)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.08.2016 - 5 A 141/15 (https://dejure.org/2016,31205)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. August 2016 - 5 A 141/15 (https://dejure.org/2016,31205)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen von

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15
    Weder Artikel 3 der Kontrollverordnung (VO (EG) Nr. 882/2004) noch § 39 LFGB sehen eine (kostenrechtliche) Unterscheidung von Routine- und Anlasskontrolle vor; die kostenrechtliche Veranlassung liegt in beiden Fällen im Betreiben des Marktes (vgl. VG Lüneburg, a. a. O.; VG Oldenburg, Urteil vom 8.9.2015 - 7 A 2567/14 - www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Sie enthält nach dem im Gebührenrecht anzuwendenden Grundsatz der typisierenden Betrachtung (VG Oldenburg, U. v. 08.09.2015 - 7 A 2567/14 -, juris Rn. 77) eine ausreichende Differenzierung, die den Anforderungen des Art. 3 GG und dem Bestimmtheitsgrundsatz gerecht wird.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 13 LB 54/12

    Bestimmtheitsgebot; Erforderlichkeit; Fleischuntersuchung; Gebühr;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15
    Anders als im vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil v. 20.11.2014 - 13 LB 54/12, www.rechtsprechung.niedersachsen.de) entschiedenen Fall zur GOVet 2014, die bei Schlachttier- und Fleischuntersuchungen je Schwein mit einem Schlachtgewicht von 25 kg und mehr einen Gebührenrahmen von 1 bis 30 EUR je Schwein vorsah, jedoch keinen Verteilungsmaßstab regelte, hat hier der Verordnungsgeber die Gebühr genau bestimmt, sodass dem Beklagten insoweit keinerlei Spielraum bleibt.
  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 121/15

    Anhörungsmangel; Anlasskontrolle; Bestimmtheit; Fahrkosten; Heilung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15
    Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 VwVfG vorlagen, lässt sich der Begründung des angefochtenen Gebührenbescheides nicht entnehmen, dass der Beklagte eine solche Ermessensentscheidung getroffen und - gegebenenfalls - aus welchen Gründen er von der vorherigen Anhörung abgesehen hat (VG Lüneburg, U. v. 06.06.2016 - 6 A 121/15 - m. w. N. - www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06

    Auswahlermessen; Inverkehrbringen; Kosten(Lebensmitteluntersuchung);

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15
    § 63 LFGB regelt also ausdrücklich nur die Gebührenerhebung durch Bundesbehörden, sodass nach geltendem Recht eindeutig geregelt ist, dass die Gebührenerhebung durch Landesbehörden (bzw. Kommunen im übertragenen Wirkungskreis) sich nach dem Landeskostenrecht und nicht nach dem LFGB richtet (VG Oldenburg, Urteil v. 27.2.2009 - 7 A 5297/06 - www. rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VG Darmstadt, 04.03.2013 - 4 K 955/10

    Kosten für veterinärmedizinische Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15
    In dem von der Klägerin angeführten Urteil des VG Darmstadt (U. v. 04.03.2013 - 4 K 955/10.DA -, juris) wurde bei einer Routinekontrollen ein erheblicher Mangel festgestellt, sodass die Kontrolle nicht beanstandungsfrei verlaufen ist.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Der Bund hat dies vielmehr zulässigerweise dem Landesgesetzgeber überlassen, so dass nunmehr für die Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nach Art. 30, 84 Abs. 1 GG das Verwaltungskostenrecht der Länder uneingeschränkt zur Anwendung gelangt (so zutreffend auch VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016, a.a.O., Rn. 18; VG Braunschweig, Urt. v. 23.8.2016 - 5 A 141/15 -, juris Rn. 43; VG Oldenburg, Urt. v. 27.2.2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

    Der Bund hat dies vielmehr zulässigerweise dem Landesgesetzgeber überlassen, so dass nunmehr für die Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nach Art. 30, 84 Abs. 1 GG das Verwaltungskostenrecht der Länder uneingeschränkt zur Anwendung gelangt (so zutreffend auch VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016, a.a.O., Rn. 18; VG Braunschweig, Urt. v. 23.8.2016 - 5 A 141/15 -, juris Rn. 43; VG Oldenburg, Urt. v. 27.2.2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 22).
  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen;

    Im Übrigen wurde § 46a LMBG durch § 63 LFBG ersetzt, der ausdrücklich nur die Gebührenerhebung durch Bundesbehörden regelt (vgl. dazu auch VG Braunschweig, Urteil v. 23. August 2016 - 5 A 141/15 -, juris Rn. 43 m.w.N.).

    Die Forderung nach einer weiteren Festlegung der Kontrollzyklen ist angesichts des Grundsatzes der risikoorientierten Kontrolle von Betrieben nicht zweckmäßig (vgl. dazu auch VG Braunschweig, Urteil v. 23. August 2016 - 5 A 141/15 -, juris Rn. 58).

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